Botschaft der Salamanca Konferenz europäischer Hochschulen

Gestaltung des Europäischen Hochschulraums

Über 300 europäische Hochschulen und die wichtigsten Organisationen, die sie vertreten, tagten vom 29. - 30. März 2001 in Salamanca. Ziel dieser Konferenz war die Vorbereitung des Beitrags für das Treffen der für Hochschulwesen zuständigen Minister in den Ländern, die am Bologna-Prozess teilnehmen; die Teilnehmer haben folgende Ziele, Grundsätze und Prioritäten vereinbart :

Gestaltung der Zukunft
Die europäischen Hochschulen bekunden erneut ihre Unterstützung der Grundsätze der Erklärung von Bologna und ihr Engagement für die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums bis zum Ende dieses Jahrzehnts. Sie betrachten die Gründung der Europäischen Hochschulvereinigung (European University Association - EUA -) in Salamanca als eine symbolische und praktische Handlung, um ihrer Stimme bei den Regierungen und in der Gesellschaft mehr Gehör zu verschaffen und sie somit bei der Gestaltung ihrer eigenen Zukunft im Europäischen Hochschulraum zu unterstützen.

I. Grundsätze

Autonomie und Rechenschaftspflicht
Der Fortschritt verlangt, dass die europäischen Universitäten in der Lage sein müssen, gemäss dem leitenden Prinzip der Autonomie mit Rechenschaftspflicht zu handeln. Als autonome und verantwortliche Rechts- Bildungs- und Sozialeinheiten bekennen sie sich zu den Grundsätzen der Magna Charta Universitatum von 1988 und vor allem zum Prinzip der akademischen Freiheit. Die Universitäten müssen die Möglichkeit haben, ihre Strategien festzulegen, ihre Prioritäten für Forschung und Lehre zu setzen, ihre Mittel zuzuteilen, ihre Studienpläne zu erstellen und ihre Kriterien für die Aufnahme von Dozenten und Studenten zu bestimmen. Die europäischen Hochschulen nehmen die Herausforderung einer Tätigkeit in einem wettbewerbsorientierten Umfeld im eigenen Land, in Europa und in der ganzen Welt an, sie müssen jedoch zu diesem Zweck über die notwendige Freiheit des Managements; leichte und unterstützende Regulierungen und eine faire Finanzierung verfügen, denn ohne diese Bedingungen wären sie bei der Zusammenarbeit sowie im Wettbewerb gegenüber anderen benachteiligt. Die für die Schaffung des Europäischen Hochschulraums nötige Dynamik wird ungenutzt bleiben, oder zu einem unausgeglichenen Wettbewerb führen, wenn die gegenwärtige Überregulierung und die umständliche verwaltungs-technische und finanzielle Kontrolle der Hochschulen vieler Länder aufrechterhalten werden.

Der Wettbewerb fördert die Qualität der Hochschulbildung, er schliesst die Zusammenarbeit nicht aus und kann nicht auf ein kommerzielles Konzept beschränkt werden. In einigen europäischen Ländern können die Universitäten sich heute noch nicht zu gleichen Bedingungen am Wettbewerb beteiligen; sie erleben insbesondere eine unerwünschte Abwanderung von Wissenschaftlern, sogar innerhalb von Europa.

Bildung als öffentliche Verantwortung
Der Europäische Hochschulraum muss auf der europäischen Tradition beruhen, die Bildung als einen Bereich der öffentlichen Verantwortung betrachtet, offenen Zugang zu Studien der ersten sowie der weiteren Stufen bietet, Bildung als persönliche Entfaltung und lebenslanges Lernen fördert und dem Bürgersinn sowie der sozialen Relevanz auf kurze und lange Sicht Rechnung trägt.

Auf der Forschung beruhende höhere Bildung
Da die Forschung eine treibende Kraft der Hochschultätigkeiten darstellt, muss die Schaffung des Europäischen Hochschulraums mit der Schaffung des Europäischen Forschungsraums einhergehen.

Organisation der Vielfalt
Das europäische Hochschulwesen ist geprägt durch die Vielfalt der Sprachen, der nationalen Systeme, der Art und Profile der Institutionen und der Orientierung der Studienpläne. Seine Zukunft hängt aber auch von der Fähigkeit der Hochschulen ab, diese wertvolle Vielfalt wirksam zu organisieren, um positive Ergebnisse eher als Schwierigkeiten und Flexibilität eher als Undurchsichtigkeit zu erzielen. Die Hochschulen wollen auf der Konvergenz aufbauen - insbesondere auf gemeinsamen Nennern, die jeweils auf einem bestimmten Gebiet grenzüberschreitend gültig sind - und sie wollen die Vielfalt als Vorteil betrachten und nicht als Ursache für eine Verweigerung der Anerkennung oder für einen Ausschluss. Sie setzen sich für die Schaffung einer ausreichenden Selbstregulierung ein, die ein Mindestmass an Kohäsion gewährleistet, damit ihre Bemühungen um die Kompatibilität nicht durch zu starke Unterschiede bei der Bestimmung und Einführung von Krediten, Kategorien der Diplome und Qualitäts-kriterien untergraben werden.


II. Schlüsselfragen

Qualität als grundlegender Baustein
Der Europäische Hochschulraum muss auf akademischen Kernwerten beruhen und gleichzeitig den Erwartungen der Beteiligten entsprechen, d.h. Qualität nachweisen. Bei der Bewertung der Qualität müssen die Ziele und Aufgaben der Institutionen und Programme berücksichtigt werden. Sie erfordert ein Gleichgewicht zwischen Innovation und Tradition, zwischen akademischer Exzellenz und sozial/ökonomischer Relevanz sowie zwischen der Gestaltung der Studienpläne und der Wahlfreiheit der Studenten. Die Qualitätsbewertung umfasst Lehre und Forschung ebenso wie Führung und Verwaltung, die Aufgeschlossenheit für die Bedürfnisse der Studenten und die Bereitstellung von Dienstleistungen, die nicht dem Bildungsbereich angehören. Inhärente Qualität genügt jedoch nicht, sie muss dargestellt und garantiert werden, damit sie von den Studenten, den Partnern und der Gesellschaft in dem jeweiligen Land, in Europa und weltweit anerkannt wird und Vertrauen gewinnt.

Qualität ist die grundlegende Bedingung für Vertrauen, Relevanz, Mobilität, Kompatibilität und Attraktivität im Europäischen Hochschulraum.

° Vertrauensbildung
Ebenso wie die Bewertung der Forschung hat auch die Gewährleistung der Qualität im Hochschulwesen eine internationale Dimension. In Europa sollte die Qualitätssicherung nicht Aufgabe einer einzigen Organisation sein, die gemeinsame Normen setzt. Der Weg in die Zukunft wird in der Schaffung von Mechanismen auf europäischer Ebene für die gegenseitige Akzeptanz von Qualitätsgarantie-Entscheidungen bestehen, wovon die "Akkreditierung" eine mögliche Form darstellt. Diese Mechanismen sollten die nationalen, linguistischen und fachlichen Unterschiede respektieren und die Universitäten nicht überbelasten.

° Relevanz
Die Relevanz in Bezug auf den europäischen Arbeitsmarkt muss auf verschiedene Weise in den Studienplänen zum Ausdruck kommen, je nachdem ob die erworbene Kompetenz einer Beschäftigung nach der ersten oder nach der zweiten Studienstufe dienen soll. Die berufliche Einsatzfähigkeit im Sinne des lebenslangen Lernens wird am erfolgreichsten durch den inhärenten Wert einer ausgezeichneten Bildung, durch die Vielfalt der Lernmethoden und der Studiengangprofile, durch die Flexibilität der Programme mit multiplen Eintritts- und Austritts-möglichkeiten und durch die Entwicklung transversaler Kenntnisse und Fertigkeiten - wie Kommunikation und Sprachen, die Fähigkeit, Wissen zu mobilisieren und Problemlösungen, Teamarbeit und soziale Prozesse voranzubringen - gefördert.

° Mobilität
Die freie Mobilität der Studenten, des Personals und der Hochschulabsolventen ist eine wesentliche Dimension des Europäischen Hochschulraums. Die europäischen Universitäten wollen eine stärkere Mobilität fördern - sowohl die "horizontale" als auch die "vertikale" Form; sie sehen die virtuelle Mobilität nicht als Ersatz für die physische Mobilität an. Sie sind bereit, die bestehenden Instrumente für Anerkennung und Mobilität (ECTS, Abkommen von Lissabon, Diplom-Zusatz, NARIC/ENIC-Netz) auf positive und flexible Weise zu nutzen. Angesichts der Bedeutung der Lehrkräfte mit europäischer Erfahrung möchten die Universitäten die Anforderungen hinsichtlich der Nationalität und andere Hindernisse für die akademische Laufbahn in Europa abbauen. Ein gemeinsamer europäischer Ansatz für die virtuelle Mobilität und die transnationale Bildung wird ebenfalls erforderlich sein.

° Kompatible Qualifikationen auf beiden Diplomebenen
Die Hochschulen unterstützen den Trend zu einem kompatiblen Qualifikations-Rahmen mit einer deutlichen Unterteilung in zwei Diplomstufen. Man stimmt dahingehend überein, dass für die erste Studienstufe 180 bis 240 ECTS-Punkte erforderlich sein sollten, dass diese Diplome aber unterschiedlichen Studienprofilen entsprechen müssen, je nachdem ob sie zur Aufbahme einer beruflichen Tätigkeit oder zur Vorbereitung für weitere Studien dienen sollen. Unter bestimmten Umständen kann sich eine Universität für die Einführung eines integrierten Studienplans entscheiden, der direkt zum "Master-level" führt. Auf Sachgebieten beruhende Netzwerke spielen bei diesen Entscheidungen eine wichtige Rolle. Die Universitäten sind überzeugt von dem Nutzen eines Systems der Akkumulierung und des Transfers von Krediten, das auf ECTS beruht, und von ihrem Recht, über die Zulässigkeit der Annahme von Krediten von anderer Seite zu entscheiden.

° Attraktivität
Die europäischen Hochschulen wollen in der Lage sein, Talente aus allen Teilen der Welt anzuziehen. Das verlangt Aktionen auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene. Zu den besonderen Maßnahmen gehören : die Anpassung der Studienpläne, akademische Grade, die innerhalb und ausserhalb von Europa bekannt sind, glaubwürdige Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Programme, die in den wichtigsten Weltsprachen unterrichtet werden, adäquate Information und Marketing, gute Empfangsdienste für ausländische Studenten und Dozenten und strategisches Networking. Der Erfolg hängt auch von der raschen Abschaffung der prohibitiven Zuwanderungs- und Arbeits-marktregulierungen ab.

Die europäischen Hochschulen stellen fest, dass ihre Studenten Qualifikationen brauchen und verlangen, die sie wirksam für ihr Studium und ihre Karriere überall in Europa nutzen können. Die Hochschulen, ihre Netzwerke und Organisationen erkennen ihre Rolle und Verantwortung in diesem Zu-sammenhang und bekunden ihre Bereitschaft, sich im Rahmen ihrer Autonomie in dieser Hinsicht zu organisieren.

Die Hochschulen fordern die Regierungen dazu auf, in ihrem nationalen sowie im europäischen Bereich den Wandel zu erleichtern und zu ermutigen und einen Rahmen für die Koordination und die Hinführung zur Konvergenz bereitzustellen. Sie kundigen ihre eigene Fähigkeit und Bereitwilligkeit zur Anregung und Unterstützung des Fortschritts in dem gemeinsamen Bestreben
- die Hochschulbildung und die Forschung für ganz Europa neu zu definieren;
- die Studienpläne und das gesamte Hochschulwesen zu reformieren und zu erneuern;
- die Dimension der Forschung im Rahmen der Hochschulbildung zu fördern und auszubauen;
- gegenseitig annehmbare Mechanismen für die Bewertung, die Gewährleistung und die Zertifizierung von Qualität zu entwickeln;
- auf gemeinsamen Nennern mit einer europäischen Dimension aufzubauen und die Kompatibilität zwischen verschiedenen Institutionen, Studienplänen und akademischen Graden zu gewährleisten;
- die Mobilität der Studenten und der Mitarbeiter sowie die berufliche Einsatzfähigkeit der Absolventen in Europa zu fördern;
- die Modernisierungsbemühungen der Universitäten in denjenigen Ländern, wo die Herausforderungen des Europäischen Hochschulraums am grössten sind, zu unterstützen;
- die Herausforderung, im eigenen Land, in Europa und weltweit bekannt, attraktiv und wettbewerbsfähig zu sein, anzunehmen und
- die Hochschulbildung auch weiterhin als Gegenstand der öffentlichen Verantwortung anzusehen.