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Botschaft der
Salamanca Konferenz europäischer Hochschulen
Gestaltung
des Europäischen Hochschulraums
Über 300 europäische Hochschulen und die wichtigsten Organisationen,
die sie vertreten, tagten vom 29. - 30. März 2001 in Salamanca. Ziel
dieser Konferenz war die Vorbereitung des Beitrags für das Treffen
der für Hochschulwesen zuständigen Minister in den Ländern,
die am Bologna-Prozess teilnehmen; die Teilnehmer haben folgende Ziele,
Grundsätze und Prioritäten vereinbart :
Gestaltung
der Zukunft
Die europäischen Hochschulen bekunden erneut ihre Unterstützung
der Grundsätze der Erklärung von Bologna und ihr Engagement
für die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums bis zum
Ende dieses Jahrzehnts. Sie betrachten die Gründung der Europäischen
Hochschulvereinigung (European University Association - EUA -) in Salamanca
als eine symbolische und praktische Handlung, um ihrer Stimme bei den
Regierungen und in der Gesellschaft mehr Gehör zu verschaffen und
sie somit bei der Gestaltung ihrer eigenen Zukunft im Europäischen
Hochschulraum zu unterstützen.
I. Grundsätze
Autonomie und
Rechenschaftspflicht
Der Fortschritt verlangt, dass die europäischen Universitäten
in der Lage sein müssen, gemäss dem leitenden Prinzip der Autonomie
mit Rechenschaftspflicht zu handeln. Als autonome und verantwortliche
Rechts- Bildungs- und Sozialeinheiten bekennen sie sich zu den Grundsätzen
der Magna Charta Universitatum von 1988 und vor allem zum Prinzip der
akademischen Freiheit. Die Universitäten müssen die Möglichkeit
haben, ihre Strategien festzulegen, ihre Prioritäten für Forschung
und Lehre zu setzen, ihre Mittel zuzuteilen, ihre Studienpläne zu
erstellen und ihre Kriterien für die Aufnahme von Dozenten und Studenten
zu bestimmen. Die europäischen Hochschulen nehmen die Herausforderung
einer Tätigkeit in einem wettbewerbsorientierten Umfeld im eigenen
Land, in Europa und in der ganzen Welt an, sie müssen jedoch zu diesem
Zweck über die notwendige Freiheit des Managements; leichte und unterstützende
Regulierungen und eine faire Finanzierung verfügen, denn ohne diese
Bedingungen wären sie bei der Zusammenarbeit sowie im Wettbewerb
gegenüber anderen benachteiligt. Die für die Schaffung des Europäischen
Hochschulraums nötige Dynamik wird ungenutzt bleiben, oder zu einem
unausgeglichenen Wettbewerb führen, wenn die gegenwärtige Überregulierung
und die umständliche verwaltungs-technische und finanzielle Kontrolle
der Hochschulen vieler Länder aufrechterhalten werden.
Der Wettbewerb
fördert die Qualität der Hochschulbildung, er schliesst die
Zusammenarbeit nicht aus und kann nicht auf ein kommerzielles Konzept
beschränkt werden. In einigen europäischen Ländern können
die Universitäten sich heute noch nicht zu gleichen Bedingungen am
Wettbewerb beteiligen; sie erleben insbesondere eine unerwünschte
Abwanderung von Wissenschaftlern, sogar innerhalb von Europa.
Bildung als öffentliche
Verantwortung
Der Europäische Hochschulraum muss auf der europäischen Tradition
beruhen, die Bildung als einen Bereich der öffentlichen Verantwortung
betrachtet, offenen Zugang zu Studien der ersten sowie der weiteren Stufen
bietet, Bildung als persönliche Entfaltung und lebenslanges Lernen
fördert und dem Bürgersinn sowie der sozialen Relevanz auf kurze
und lange Sicht Rechnung trägt.
Auf der Forschung
beruhende höhere Bildung
Da die Forschung eine treibende Kraft der Hochschultätigkeiten darstellt,
muss die Schaffung des Europäischen Hochschulraums mit der Schaffung
des Europäischen Forschungsraums einhergehen.
Organisation der
Vielfalt
Das europäische Hochschulwesen ist geprägt durch die Vielfalt
der Sprachen, der nationalen Systeme, der Art und Profile der Institutionen
und der Orientierung der Studienpläne. Seine Zukunft hängt aber
auch von der Fähigkeit der Hochschulen ab, diese wertvolle Vielfalt
wirksam zu organisieren, um positive Ergebnisse eher als Schwierigkeiten
und Flexibilität eher als Undurchsichtigkeit zu erzielen. Die Hochschulen
wollen auf der Konvergenz aufbauen - insbesondere auf gemeinsamen Nennern,
die jeweils auf einem bestimmten Gebiet grenzüberschreitend gültig
sind - und sie wollen die Vielfalt als Vorteil betrachten und nicht als
Ursache für eine Verweigerung der Anerkennung oder für einen
Ausschluss. Sie setzen sich für die Schaffung einer ausreichenden
Selbstregulierung ein, die ein Mindestmass an Kohäsion gewährleistet,
damit ihre Bemühungen um die Kompatibilität nicht durch zu starke
Unterschiede bei der Bestimmung und Einführung von Krediten, Kategorien
der Diplome und Qualitäts-kriterien untergraben werden.
II. Schlüsselfragen
Qualität
als grundlegender Baustein
Der Europäische Hochschulraum muss auf akademischen Kernwerten beruhen
und gleichzeitig den Erwartungen der Beteiligten entsprechen, d.h. Qualität
nachweisen. Bei der Bewertung der Qualität müssen die Ziele
und Aufgaben der Institutionen und Programme berücksichtigt werden.
Sie erfordert ein Gleichgewicht zwischen Innovation und Tradition, zwischen
akademischer Exzellenz und sozial/ökonomischer Relevanz sowie zwischen
der Gestaltung der Studienpläne und der Wahlfreiheit der Studenten.
Die Qualitätsbewertung umfasst Lehre und Forschung ebenso wie Führung
und Verwaltung, die Aufgeschlossenheit für die Bedürfnisse der
Studenten und die Bereitstellung von Dienstleistungen, die nicht dem Bildungsbereich
angehören. Inhärente Qualität genügt jedoch nicht,
sie muss dargestellt und garantiert werden, damit sie von den Studenten,
den Partnern und der Gesellschaft in dem jeweiligen Land, in Europa und
weltweit anerkannt wird und Vertrauen gewinnt.
Qualität
ist die grundlegende Bedingung für Vertrauen, Relevanz, Mobilität,
Kompatibilität und Attraktivität im Europäischen Hochschulraum.
° Vertrauensbildung
Ebenso wie die Bewertung der Forschung hat auch die Gewährleistung
der Qualität im Hochschulwesen eine internationale Dimension. In
Europa sollte die Qualitätssicherung nicht Aufgabe einer einzigen
Organisation sein, die gemeinsame Normen setzt. Der Weg in die Zukunft
wird in der Schaffung von Mechanismen auf europäischer Ebene für
die gegenseitige Akzeptanz von Qualitätsgarantie-Entscheidungen bestehen,
wovon die "Akkreditierung" eine mögliche Form darstellt.
Diese Mechanismen sollten die nationalen, linguistischen und fachlichen
Unterschiede respektieren und die Universitäten nicht überbelasten.
° Relevanz
Die Relevanz in Bezug auf den europäischen Arbeitsmarkt muss auf
verschiedene Weise in den Studienplänen zum Ausdruck kommen, je nachdem
ob die erworbene Kompetenz einer Beschäftigung nach der ersten oder
nach der zweiten Studienstufe dienen soll. Die berufliche Einsatzfähigkeit
im Sinne des lebenslangen Lernens wird am erfolgreichsten durch den inhärenten
Wert einer ausgezeichneten Bildung, durch die Vielfalt der Lernmethoden
und der Studiengangprofile, durch die Flexibilität der Programme
mit multiplen Eintritts- und Austritts-möglichkeiten und durch die
Entwicklung transversaler Kenntnisse und Fertigkeiten - wie Kommunikation
und Sprachen, die Fähigkeit, Wissen zu mobilisieren und Problemlösungen,
Teamarbeit und soziale Prozesse voranzubringen - gefördert.
° Mobilität
Die freie Mobilität der Studenten, des Personals und der Hochschulabsolventen
ist eine wesentliche Dimension des Europäischen Hochschulraums. Die
europäischen Universitäten wollen eine stärkere Mobilität
fördern - sowohl die "horizontale" als auch die "vertikale"
Form; sie sehen die virtuelle Mobilität nicht als Ersatz für
die physische Mobilität an. Sie sind bereit, die bestehenden Instrumente
für Anerkennung und Mobilität (ECTS, Abkommen von Lissabon,
Diplom-Zusatz, NARIC/ENIC-Netz) auf positive und flexible Weise zu nutzen.
Angesichts der Bedeutung der Lehrkräfte mit europäischer Erfahrung
möchten die Universitäten die Anforderungen hinsichtlich der
Nationalität und andere Hindernisse für die akademische Laufbahn
in Europa abbauen. Ein gemeinsamer europäischer Ansatz für die
virtuelle Mobilität und die transnationale Bildung wird ebenfalls
erforderlich sein.
° Kompatible
Qualifikationen auf beiden Diplomebenen
Die Hochschulen unterstützen den Trend zu einem kompatiblen Qualifikations-Rahmen
mit einer deutlichen Unterteilung in zwei Diplomstufen. Man stimmt dahingehend
überein, dass für die erste Studienstufe 180 bis 240 ECTS-Punkte
erforderlich sein sollten, dass diese Diplome aber unterschiedlichen Studienprofilen
entsprechen müssen, je nachdem ob sie zur Aufbahme einer beruflichen
Tätigkeit oder zur Vorbereitung für weitere Studien dienen sollen.
Unter bestimmten Umständen kann sich eine Universität für
die Einführung eines integrierten Studienplans entscheiden, der direkt
zum "Master-level" führt. Auf Sachgebieten beruhende Netzwerke
spielen bei diesen Entscheidungen eine wichtige Rolle. Die Universitäten
sind überzeugt von dem Nutzen eines Systems der Akkumulierung und
des Transfers von Krediten, das auf ECTS beruht, und von ihrem Recht,
über die Zulässigkeit der Annahme von Krediten von anderer Seite
zu entscheiden.
° Attraktivität
Die europäischen Hochschulen wollen in der Lage sein, Talente aus
allen Teilen der Welt anzuziehen. Das verlangt Aktionen auf institutioneller,
nationaler und europäischer Ebene. Zu den besonderen Maßnahmen
gehören : die Anpassung der Studienpläne, akademische Grade,
die innerhalb und ausserhalb von Europa bekannt sind, glaubwürdige
Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Programme, die in den wichtigsten
Weltsprachen unterrichtet werden, adäquate Information und Marketing,
gute Empfangsdienste für ausländische Studenten und Dozenten
und strategisches Networking. Der Erfolg hängt auch von der raschen
Abschaffung der prohibitiven Zuwanderungs- und Arbeits-marktregulierungen
ab.
Die europäischen
Hochschulen stellen fest, dass ihre Studenten Qualifikationen brauchen
und verlangen, die sie wirksam für ihr Studium und ihre Karriere
überall in Europa nutzen können. Die Hochschulen, ihre Netzwerke
und Organisationen erkennen ihre Rolle und Verantwortung in diesem Zu-sammenhang
und bekunden ihre Bereitschaft, sich im Rahmen ihrer Autonomie in dieser
Hinsicht zu organisieren.
Die Hochschulen
fordern die Regierungen dazu auf, in ihrem nationalen sowie im europäischen
Bereich den Wandel zu erleichtern und zu ermutigen und einen Rahmen für
die Koordination und die Hinführung zur Konvergenz bereitzustellen.
Sie kundigen ihre eigene Fähigkeit und Bereitwilligkeit zur Anregung
und Unterstützung des Fortschritts in dem gemeinsamen Bestreben
- die Hochschulbildung und die Forschung für ganz Europa neu zu definieren;
- die Studienpläne und das gesamte Hochschulwesen zu reformieren
und zu erneuern;
- die Dimension der Forschung im Rahmen der Hochschulbildung zu fördern
und auszubauen;
- gegenseitig annehmbare Mechanismen für die Bewertung, die Gewährleistung
und die Zertifizierung von Qualität zu entwickeln;
- auf gemeinsamen Nennern mit einer europäischen Dimension aufzubauen
und die Kompatibilität zwischen verschiedenen Institutionen, Studienplänen
und akademischen Graden zu gewährleisten;
- die Mobilität der Studenten und der Mitarbeiter sowie die berufliche
Einsatzfähigkeit der Absolventen in Europa zu fördern;
- die Modernisierungsbemühungen der Universitäten in denjenigen
Ländern, wo die Herausforderungen des Europäischen Hochschulraums
am grössten sind, zu unterstützen;
- die Herausforderung, im eigenen Land, in Europa und weltweit bekannt,
attraktiv und wettbewerbsfähig zu sein, anzunehmen und
- die Hochschulbildung auch weiterhin als Gegenstand der öffentlichen
Verantwortung anzusehen.
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